„Ordnungsgemäße Entsorgung“ steht in Verträgen, Bescheiden und auf Nachweisen, aber was verlangt der Begriff konkret? Vier Merkmale machen ihn greifbar.

Merkmal 1: Getrennt erfasst

Ordnungsgemäß beginnt bei der Quelle: Jeder Abfallstrom bleibt für sich, damit sein Verwertungsweg offen bleibt. Altöl der Kategorie 1 getrennt von Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Flammpunktware und den festen öligen Abfällen; die Übersicht liefert der Leitfaden zur Abfalltrennung.

Merkmal 2: Sicher gehandhabt

Dichte Gebinde, Rückhalt, Beschriftung, geschützte Lagerflächen: Der Stoff darf auf seinem Weg niemanden und nichts gefährden. Maßstab ist das Schadenspotenzial, und das ist beim Öl enorm: Ein Liter kann bis zu 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen (Quelle: Bundesumweltministerium).

Merkmal 3: An Zugelassene übergeben

Gefährliche Abfälle dürfen nur in zugelassene Entsorgungswege fließen. Für den Betrieb heißt das praktisch: Abholung über seriöse Organisation statt über den günstigsten Unbekannten; woran man Qualität erkennt, zeigt der Beitrag über seriöse Entsorgungspartner.

Merkmal 4: Dokumentiert

Ohne Nachweis keine Ordnungsmäßigkeit: Der Übernahmenachweis bei jeder Abholung belegt den Weg. Wer die vier Merkmale in eine Routine gießt, hat den Begriff erfüllt, am einfachsten bundesweit mit Sofortpreis und festem Termin.