Abfallschlüssel

16 01 14*
Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
16 01 15
Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen

Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung

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Abfallschlüssel stehen für Frostschutz bereit, und nur einer davon ist der gefährliche. Welcher gilt, entscheidet nicht die Farbe im Kanister, sondern was darin gelöst ist. Wir ordnen das vor der Abholung zu.

Abfallverzeichnis-Verordnung

Das nehmen wir mit

  • Kühlerfrostschutz auf Glykolbasis, Konzentrat oder Fertigmischung
  • Abgelassene Kühlflüssigkeit aus Werkstatt und Fuhrpark
  • Restbestände aus Gebinden und Lager

Das gehört woanders hin

  • Mit Öl oder Kraftstoff vermischte Ware
  • Scheibenreiniger und alkoholhaltige Reste: das ist Flammpunktware
  • Kühlflüssigkeit mit sichtbarem Ölfilm

Gebinde: Kanister, Fass oder IBC. Getrennt vom Altöl, sonst verlieren beide Ströme ihre Kategorie.

Warum Frostschutz eigene Behandlung braucht

Frostschutz ist Wasser mit gelösten Glykolen und Additiven. Gerade weil er wasserlöslich ist, verteilt er sich schnell, wenn er in die Kanalisation gelangt. In der Entsorgung zählt deshalb, was tatsächlich gelöst ist: Davon hängt der Abfallschlüssel ab und damit der ganze weitere Weg.

Alles aus einer Hand.

Frostschutz ist selten das Einzige, was bei Ihnen steht. Um Altöl und Emulsion, Reifen, Datenträger und alles Weitere aus der Werkstatt kümmern wir uns gleich mit: ein Ansprechpartner, eine Anfrage, alle Nachweise. Sie müssen an Ihre Reststoffe nicht mehr denken.

3.000+

Kunden nutzen unseren All-in-One-Service.

  • Ein Ansprechpartner für alle Stoffe
  • Abholungen bundesweit, von uns koordiniert
  • Übernahmenachweis bei jeder Übergabe
  • Preis im Rechner oder auf Anfrage