Abfallschlüssel
- 15 02 02*
- Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung
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Abfallschlüssel deckt eine ganze Werkbank ab: das Putztuch, das Ölbindemittel, den Handschuh, die Filtermatte. Was mit Öl in Berührung kam und es aufgesaugt hat, fällt darunter.
Abfallverzeichnis-Verordnung
Das nehmen wir mit
- Putztücher und Wischlappen
- Ölbindemittel und Granulat
- Verölte Handschuhe und Schutzkleidung
- Filtermatten und Aufsaugvlies
Das gehört woanders hin
- Freie Flüssigkeit im Behälter: das ist Altöl
- Verpackungen und Material ohne Ölkontakt
- Hausmüll aus dem Sozialraum
Gebinde: Im zugelassenen Gebinde mit UN-Kennzeichnung. Keine freie Flüssigkeit im Behälter.
Warum Ölhaltige Betriebsmittel eigene Behandlung braucht
Öl bleibt Öl, auch wenn es in einem Tuch steckt. Deshalb sind ölhaltige Betriebsmittel gefährlicher Abfall und brauchen ein zugelassenes Gebinde, keinen offenen Sack. Frei laufende Flüssigkeit gehört nicht hinein: Die läuft über das Altöl.
Alles aus einer Hand.
Ölhaltige Betriebsmittel ist selten das Einzige, was bei Ihnen steht. Um Altöl und Emulsion, Reifen, Datenträger und alles Weitere aus der Werkstatt kümmern wir uns gleich mit: ein Ansprechpartner, eine Anfrage, alle Nachweise. Sie müssen an Ihre Reststoffe nicht mehr denken.
3.000+
Kunden nutzen unseren All-in-One-Service.
- Ein Ansprechpartner für alle Stoffe
- Abholungen bundesweit, von uns koordiniert
- Übernahmenachweis bei jeder Übergabe
- Preis im Rechner oder auf Anfrage

