Abfallschlüssel

Einen festen Abfallschlüssel gibt es hier nicht. Er hängt am Stoff, und den ordnen wir vor der Abholung gemeinsam mit Ihnen zu.

Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung

60 °C

Liegt der Flammpunkt einer Flüssigkeit darunter, gilt sie als entzündbar und fährt als Gefahrgut der Klasse 3. Wo Ihre Ware genau liegt, klären wir vor der Abholung. Das entscheidet über Gebinde, Kennzeichnung und Fahrzeug.

Klasse 3 des ADR

Das nehmen wir mit

  • Kaltreiniger und Bremsenreiniger
  • Verdünner und Lösemittelgemische
  • Scheibenreiniger und alkoholhaltige Reste
  • Reinigungsflüssigkeiten aus Teilewaschanlagen

Das gehört woanders hin

  • Feste Abfälle, Schlämme und Pasten
  • Druckgaspackungen und Spraydosen
  • Gemische ohne Angabe zum Inhalt

Gebinde: Dicht verschlossenes, zugelassenes Gebinde mit Kennzeichnung. Welches passt, klären wir mit Ihnen vorab.

Warum Flammpunktware eigene Behandlung braucht

Flammpunktware ist keine Stoffgruppe, sondern eine Eigenschaft. Sie entscheidet über den Transport: Fahrzeug, Kennzeichnung und Begleitpapiere richten sich danach, nicht danach, was auf dem Kanister steht. Deshalb steht am Anfang immer die Einordnung.

Alles aus einer Hand.

Flammpunktware ist selten das Einzige, was bei Ihnen steht. Um Altöl und Emulsion, Reifen, Datenträger und alles Weitere aus der Werkstatt kümmern wir uns gleich mit: ein Ansprechpartner, eine Anfrage, alle Nachweise. Sie müssen an Ihre Reststoffe nicht mehr denken.

3.000+

Kunden nutzen unseren All-in-One-Service.

  • Ein Ansprechpartner für alle Stoffe
  • Abholungen bundesweit, von uns koordiniert
  • Übernahmenachweis bei jeder Übergabe
  • Preis im Rechner oder auf Anfrage