Auf See gelten eigene Regeln, auch für das Öl: Schiffe produzieren laufend ölhaltige Abfälle, und ihre Entsorgung ist eine logistische wie rechtliche Sonderdisziplin.

Wo auf dem Schiff Öl anfällt

Motoren und Getriebe liefern klassisches Altöl, dazu kommen zwei maritime Spezialitäten: Bilgenwasser, das Öl-Wasser-Gemisch aus dem Schiffsrumpf, und Sludge, die Rückstände der Kraftstoffaufbereitung. Alles davon ist gefährlicher Abfall, und nichts davon darf über Bord: Das internationale MARPOL-Übereinkommen verbietet die Einleitung und verpflichtet Häfen, Auffanganlagen bereitzustellen.

Die Herausforderung: Übergabe im Takt der Liegezeiten

Schiffe entsorgen unter Zeitdruck: Liegezeiten sind kurz, die Übergabe an Land muss sitzen. Gefragt sind Abnahme per Saugfahrzeug direkt an der Kaje, klare Dokumentation und Partner, die mit den Gemischen umgehen können, denn Bilgenwasser braucht Aufbereitung wie eine Emulsion: erst trennen, dann verwerten.

An Land gelten die bekannten Regeln

Für Werften, Bootswerkstätten und Hafenbetriebe läuft die Entsorgung wie an jedem Industriestandort: getrennt sammeln, sicher lagern, dokumentiert abgeben. Die DEG organisiert die Abholung bundesweit, auch an Standorten am Wasser, mit Übernahmenachweis bei der Übergabe. Denn ob Werkstatt oder Werft: Ein Liter Altöl kann bis zu 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen (Quelle: Bundesumweltministerium), auf See zählt das doppelt.