Nachhaltigkeitsberichte leben von überprüfbaren Angaben. Die Entsorgung liefert sie frei Haus, wenn man sie richtig erfasst. So wird aus der Pflicht ein aussagekräftiges Berichtskapitel.

Was in den Bericht gehört

Für den Abfallteil eines Berichts zählen vier Angaben: welche Abfallarten anfallen (etwa Altöl, Emulsion, Ölfilter, Altreifen), welche Mengen, welcher Entsorgungsweg und welche Nachweise vorliegen. Wer nach Abfallschlüsseln gliedert, ist anschlussfähig an jede Prüfung: Die Schlüssel stehen auf jedem Übernahmenachweis.

Die Datenbasis entsteht nebenbei

Betriebe, die ihre Abholungen zentral beauftragen, haben die Berichtsdaten automatisch beisammen: Termine, Mengen und Nachweise je Abholung. Ein Ordner pro Jahr genügt. Beim Altöl-Rechner der DEG entsteht zu jedem Auftrag die passende Dokumentation, bundesweit einheitlich.

Einordnung macht den Unterschied

Rohdaten werden lesbar, wenn man sie in den Kreislauf einordnet: Altöl der Sammelkategorie 1 wird zu neuem Basisöl reraffiniert, mit rund 60 % weniger CO₂ als aus Rohöl (Quelle: Umweltbundesamt). Deutschlandweit lag die Recyclingquote 2024 bei 91 % (Quelle: Bundesverband Altöl). Wer solche Quellen zitiert, statt eigene Schätzungen zu erfinden, macht seinen Bericht belastbar.

Kurzfassung

Sammeln, dokumentieren, einordnen: Mehr braucht das Entsorgungskapitel nicht. Die Nachweise entstehen bei jeder geordneten Abholung von selbst.