Erläuterung zur Preisliste
Sofern Sie unser Kalkulationstool auf unserer Homepage genutzt haben, sind die Kosten für die Übernahme-/ Transport- und Mautpauschale bereits inkludiert.
Um Ihnen einen besseren Service zu bieten, arbeiten wir mit festen Partnern zusammen. Dies ermöglicht einen effizienteren Ablauf und bessere Planungssicherheit. Bei Fragen steht Ihnen unser Team telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
- Pro Übernahme berechnen wir eine Mautpauschale in Höhe von 12,50 €. Mit dem Inkrafttreten von
neuen Mautsätzen behalten wir uns eine Anpassung der Mautpauschale vor. - In vorgenannten Konditionen ist eine maximale Übernahmezeit von 1 Stunde enthalten.
- Für den entstehenden Mehraufwand bei einer Entsorgung direkt aus Maschinen, berechnen wir bis
zu einer Anzahl von 3 Maschinen mit pauschal 180,00 €. Bei einer Entsorgung aus mehr als 3
Maschinen, berechnen wir ab der 1. Maschine pauschal 90,00 € je Maschine. - Dienstleistungen für erschwerte Übernahmebedingungen (z.B. Wartezeit, Pumpzeit): Berechnung
von 98,00 € je angefangene Stunde / Tankwagen - Für Leerfahrten berechnen wir 90,00 € pauschal je Anfahrt
- Sollte für die Entsorgung der Abfälle eine Schlauchlänge von mehr als 20 Meter erforderlich sein,
wird dieser Mehraufwand mit 90,00 € pauschal berechnet. - Für Kosten, die im Rahmen von Sammelentsorgungen gemäß § 9 der Nachweisverordnung (NachwV)
anfallen, berechnen wir anteilig je Sammelkategorie/Sorte – einmalig für 5 Jahre – einen Betrag von
32,50 € pauschal - Für die Erstellung der Entsorgungsnachweise (erforderlich bei Abfallerzeugern mit Mengen > 20
Tonnen pro Jahr und Abfallart) berechnen wir 130,00 € - Sämtliche im Rahmen von Andienungspflichten, Nachweisführung und Vorab- und
Verbleibskontrollen anfallende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Erzeugers. Das
betrifft u.a. folgende Bundesländer (wobei wir uns weitere Änderungen/Anpassungen vorbehalten
müssen); angegeben sind jeweils die Kosten je Abholung: Hamburg – 6,25 € pauschal; NRW – 5,00 €
pauschal; Bremen – 5,95 € pauschal; Saarland – 7,00 € pauschal; Rheinland-Pfalz – 6,00 € pauschal;
Bayern – 4,00 € pauschal; Niedersachen* – 3,43 € je Tonne (*gilt nur für andienungspflichtige Abfälle;
nicht für z.B. Altöle der Kat. 1) - Landesrechtliche Andienungs- und Überlassungspflichten sind zu beachten
- Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Abholdatums
- Die vorgenannten Konditionen gelten nur für Entsorgungen auf dem deutschen Festland. Für
Entsorgungen auf Inseln berechnen wir einen Fährkostenzuschlag. - Entstehende Kosten bzw. Mehraufwand bei Abweichungen von den genannten Grenzwerten gehen
zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Erzeugers - Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen MwSt. Alle
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug - Unsere AGBs Entsorgungsleistungen bzw. unsere Annahmekriterien finden Sie unter
- www.deutsche-entsorgungsgesellschaft.de.
- Die Daten für eine Jahresabfallmengenstatistik, d. h. Angabe der im Geschäftsjahr entsorgten Menge
mit Begleit-/Übernahmescheinnummer und Abfallschlüsselnummer erhalten Sie auf Anforderung von
uns kostenlos . - Im Rahmen unseres Bestrebens zur kontinuierlichen Verbesserung von Qualität, Effizienz und
Service, möchten wir Abrechnungen nur noch in elektronischer Form erhalten und versenden. Hierfür
benötigen wir von Ihnen – falls noch nicht vorhanden – eine für den Empfang von Abrechnungen
vorgesehene E-Mail-Anschrift Ihres Unternehmens.
Deutsche Entsorgungsgesellschaft mbH
Gottfried-Arnold-Straße 3
35398 Gießen
E-Mail: info@dt-entsorgung.de
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